Schritt 4: Klinische KI-Validierung
KI-Journey
Prozess-Schritt 4: Klinische KI-Validierung
Kernfragen:
- Welche Studiensettings um klinischen/medizinischen Mehrwert zu liefern?
- Wie hoch ist die Rechtssicherheit für Anwender? Welcher (finanzielle) Aufwand für welchen Nutzen?
Der vierte Schritt der KI-Journey umfasst die klinische KI-Validierung. Dieser Schritt richtet sich vorrangig an die Zielgruppe der KI-Entwickler:innen, Start-ups, KMUs, Versorger, Kliniker/Mediziner und finanziellen Stakeholder. In diesem Prozessschritt sollen sich die Zielgruppen mit den KI-Kriterien für klinische Studien auseinandersetzen und herausfinden, welche Studiensettings benötigt werden, um einen klinischen/medizinischen Mehrwert zu liefern. Auch eine wichtige Frage stellt die Rechtssicherheit bei Anwendungen dar. Zunächst soll ein grundsätzliches Verständnis zu klinischen Studien und deren Besonderheiten gebildet werden. Dabei wird insbesondere ein Fokus auf allgemeine Grundsätze für klinische Studien gelegt. In einem weiteren Schritt geht es um konkrete Checklisten zu KI-Kriterien in klinischen Studien sowie das Verwenden von Studensettings bereits zugelassener DiGAs und anderen KI-basierten Anwendungen in der Patientenversorgung.
Die Medical Device Regulation (MDR (analog die In Vitro Diagnostic Regulation, IVDR) verpflichtet die Hersteller, die Sicherheit, Leistung und den klinischen Nutzen der Produkte im Rahmen der klinischen Bewertung bzw. der Leistungsbewertung von IVD nachzuweisen. In den meisten Fällen wird es den Herstellern nicht gelingen, anhand von veröffentlichten klinischen Daten die Konformität mit den regulatorischen Anforderungen (z. B. an die Leistungsfähigkeit) nachzuweisen. Das liegt daran, dass sich die Äquivalenz der Produkte bzw. KI-Modelle, mit denen die Daten gewonnen wurden, nicht ausreichend darlegen lässt. Daher werden in den meisten Fällen beim Einsatz künstlicher Intelligenz in Medizinprodukten klinische Studien notwendig sein.
Mehr zu Notwendigkeit und Settings klinischer Studien bei KI-Produkten beim Johner-Institut:
- https://www.johner-institut.de/blog/systems-engineering/klinische-studien-bei-kuenstlicher-intelligenz/
- https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/regulatorische-anforderungen-an-medizinprodukte-mit-machine-learning/
- https://www.johner-institut.de/blog/regulatory-affairs/kuenstliche-intelligenz-in-der-medizin/#regularien
Bei der Forschung an und mit Medizinprodukten gibt es maßgebliche europäische und nationale Gesetze, die es zu beachten gilt. Auf europäischer Ebene gibt es die europäische Medizinprodukteverordnung 2017/745 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0745). Diese wird durch das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) (https://www.gesetze-im-internet.de/mpdg/) um nationale Vorgaben ergänzt. Gemeinsam mit dem MPDG regelt die EU-Medizinprodukteverordnung das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Medizinprodukten und soll dadurch für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie der Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patient:innen, Anwender und Dritter sorgen. Weitere Informationen zu regulatorischen Anforderungen wie dem MDR finden Sie im Prozess-Schritt 5.
Die geplante Verordnung der Europäischen Union, der EU AI Act, zielt darauf ab, die Entwicklung, den Einsatz und die Vermarktung von KI innerhalb der EU zu regulieren. Das Hauptziel des AI Act ist es, die Risiken und Herausforderungen, die mit KI verbunden sind, zu adressieren und gleichzeitig Innovationen zu fördern. Es gilt darauf zu schauen, welche Auswirkungen dieser auf die klinische Validierung von KI-Anwendungen hat.