KI-Reallabor Gesundheit BW

SAINDBOX – AI Health Sandbox Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung und den Transfer innovativer KI-Anwendungen in die Gesundheitsversorgung. Als geschützter Experimentierraum bringt das Reallabor relevante Akteure zusammen und begleitet die Umsetzung der Vorgaben des EU AI Acts.

SAINDBOX – AI Health Sandbox Baden-Württemberg unterstützt die Entwicklung und den Transfer innovativer KI-Anwendungen in die Gesundheitsversorgung. Als geschützter Experimentierraum bringt das Reallabor relevante Akteure zusammen und begleitet die Umsetzung der Vorgaben des EU AI Acts.

SAINDBOX - AI Health Sandbox BW

IN KÜRZE

Über das Projekt

Das KI-Reallabor Gesundheit Baden-Württemberg (KI-Reallabor Gesundheit BW) wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg finanziert und vom Bosch Digital Innovation Hub geleitet. Innerhalb des KI-Reallabors Gesundheit BW werden KI-Innovationen über drei Aktivitätslinien hinweg begleitet und betreut:

  • KI-Daten Lab 
  • KI-Framework Lab 
  • KI-Kompetenz Lab 

Dadurch sollen KI-Innovationen befähigt werden, einfacher und schneller in den Gesundheitsmarkt zu gelangen und dadurch eine höhere Anwendungsquote für KI-Innovationen erzielt werden.

Grafik Beirat KI-Reallabor

Im Rahmen der SAINDBOX – AI Health Sandbox BW können nun erste externe KI-Anwendungsfälle unterstützt werden sowie erste externe Use Cases ausgewählt und begleitet werden. Für Fragestellungen zu bereits identifizierten regulatorischen Barrieren steht zudem ein Short Track bei SAINDBOX zur Verfügung, über den kurzfristig Unterstützung angefragt werden kann.

Darüber hinaus können sich KI-Entwickelnde und Organisationen für eine längerfristige Begleitung ihrer Use Cases bewerben. Der SAINDBOX Beirat wählt zweimal im Jahr eine limitierte Anzahl an Use Cases für eine regulatorische Begleitung von max. 12 Monaten aus. 

Ihr Kontakt

Dr. Armin Pscherer
Strategie und Transfer
E-Mail an Dr. Armin Pscherer
Sozialministerium Logo mit Förderzusatz

Fördergeber

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.