Ziel dieser Aktivitätslinie ist es, Rahmengeber für KI-Innovation und Regulierung zu rechtlichen Leitplanken-Fragen (Experimentierklauseln, Sandboxes, Zertifizierung, Markt, Erstattung, regulatorische Freiheiten) zu sein und diese Expertise KI-Entwickelnden auf der einen Seite und Leistungserbringern auf der anderen Seite zur Verfügung zu stellen. Der Regelaustausch mit nationalen bzw. Landes- (LfDI) sowie mit internationalen Datenschutz- und KI-Behörden (EU AI Office auf Basis des EU AI Acts) in der Entwicklung und begleiteten Nutzung, sowie in der Ausgestaltung von Rahmenbedingungen, Handlungsempfehlungen, von Experimentierklauseln und Sandboxes steht hier im Vordergrund und baut auf der gestaltenden Anwendung von europäischen, nationalen wie Landesregelungen im Regelaustausch mit den regulatorischen Behörden wie dem LfDI auf.